Bei der Europawahl ist manches anders als bei Wahlen innerhalb Deutschlands.
Deshalb findest Du hier Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Wahl.
© Europäische Union, 2024 – Quelle: Europäisches Parlament
In Deutschland findet die Europawahl am Sonntag, 9. Juni 2024, statt. Deutsche Staatsangehörige sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können ihre Stimme abgeben, sofern sie mindestens 16 Jahre alt und an ihrem Wohnort ins Wählerverzeichnis eingetragen sind. Es ist auch möglich, per Briefwahl oder aus dem Ausland zu wählen.
In Deutschland findet die Europawahl am Sonntag, den 9. Juni 2024, statt.
2024 werden in Deutschland 96 Europaabgeordnete gewählt, genauso viele wie bei der Europawahl 2019.
Das EU-Wahlrecht sieht vor, dass in allen Mitgliedstaaten nach dem Verhältniswahlsystem gewählt wird. Das bedeutet: je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Europaabgeordnete schickt sie ins Europäische Parlament. In Deutschland werden die Europaabgeordneten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl auf der Basis von Listenwahlvorschlägen gewählt. Listenwahlvorschläge können für einzelne Länder oder es kann eine gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden. In Deutschland werden geschlossene Listen genutzt, d. h. Wählerinnen und Wähler können die Reihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten auf der Liste nicht verändern.
Parteien und sonstige politische Vereinigungen können Wahlvorschläge einreichen. Als Einzelperson kann man bei der Europawahl nicht kandidieren.
Für die SPD kandidieren in Deutschland 96 Kandidatinnen und Kandidaten. An der Spitze der Liste steht Katarina Barley. In Mittelfranken kandidieren für die SPD Matthias Dornhuber und Anil Altun als sein Ersatzbewerber.
Parteien und sonstige politische Vereinigungen können Wahlvorschläge einreichen. Die Wahlvorschläge in Form von Listen für ein Land bzw. einer gemeinsamen Liste für alle Länder müssen bis Montag, den 18. März 2024, 18.00 Uhr (83. Tag vor der Wahl), bei der Bundeswahlleiterin eingereicht werden. Der Bundeswahlausschuss entscheidet dann, welche Wahlvorschläge zugelassen werden. Die Bundeswahlleiterin muss die zugelassenen Listen für einzelne Länder bzw. gemeinsamen Listen für alle Länder bis spätestens Montag, den 22. April 2024 (48. Tag vor der Wahl), veröffentlichen.
In Deutschland gibt es derzeit keine Sperrklausel bei der Europawahl.
Anders als bei Bundestagswahlen gibt es bei Europawahlen keine Wahlkreise. Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Eine Partei erhält so viele Sitze, wie ihr nach dem deutschlandweiten, prozentualen Ergebnis zukommen. Die Kandidatinnen und Kandidaten sind dann in ihrer Reihenfolge auf der jeweiligen Liste bis zur Zahl der der Partei zukommenden Sitze gewählt.
In der Bundesrepublik Deutschland besteht keine Wahlpflicht.
In Deutschland ist wahlberechtigt, wer
Ja, eine Briefwahl ist in Deutschland möglich.
Dafür muss man bei der Gemeinde seines Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein beantragen. Mit dem Wahlschein werden automatisch auch Briefwahlunterlagen geschickt. Ein Wahlschein kann bis spätestens Freitag vor dem Wahltag bis 18.00 Uhr beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen kann man einen Wahlschein auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr beantragen, zum Beispiel, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Nein, in Deutschland ist es nicht möglich, online an der Europawahl teilzunehmen.
Nein, die Stimmabgabe durch eine bevollmächtigte Person ist bei der Europawahl in Deutschland nicht möglich.
Deutsche oder EU-Staatsbürgerinnen und -bürger in Deutschland
Wahlberechtigte in Deutschland müssen, abhängig von ihrer Heimatadresse, in einem bestimmten Wahlraum wählen. Welcher Wahlraum das ist, steht in der Wahlbenachrichtigung. Wahlberechtigte können aber auch einen Wahlschein beantragen, mit dem sie per Briefwahl oder in einem anderen Wahlraum ihres Kreises oder ihrer kreisfreien Stadt (weil beispielsweise „ihr“ Wahlraum nicht barrierefrei erreichbar ist) wählen können.
Deutsche im Ausland
Wahlberechtigte Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, können sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen und per Briefwahl an der Europawahl teilnehmen.
Generell weisen Wählerinnen und Wähler mit ihrer Wahlbenachrichtigung nach, dass sie in einem Wahlraum wahlberechtigt sind. Es empfiehlt sich aber, ein gültiges Ausweisdokument wie Personalausweis oder Reisepass dabeizuhaben, um es auf Verlangen vorzeigen zu können. Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung vergessen haben, müssen Sie Ihren Ausweis vorlegen.
Wählerinnen und Wähler mit Behinderung haben durch barrierefreies Wählen die Möglichkeit, selbstbestimmt von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.
Es gibt barrierefreie Wahlräume; aus der Wahlbenachrichtigung geht hervor, ob der eigene Wahlraum dazugehört. Ist dies nicht der Fall, kann eine neue Wahlbenachrichtigung für einen geeigneten Wahlraum beantragt werden. Sie können sich bei der Wahl von einer Hilfsperson Ihrer Wahl begleiten und unterstützen lassen. Blinde und sehbehinderte Bürgerinnen und Bürger können ihre Stimme mit Hilfe von Stimmzettelschablonen abgeben.
Und schließlich können Sie auch per Briefwahl wählen; die für die Beantragung eines Wahlscheins notwendigen Informationen finden Sie auf der Wahlbenachrichtigung.
Deutsche oder EU-Staatsbürgerinnen und -bürger in Deutschland
Für die Europawahl werden Deutsche, die spätestens am 42. Tag vor der Wahl mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet sind, in der Regel automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen. Wahlberechtigte, die sich nach dem 42. und vor dem 21. Tag vor der Wahl bei einer neuen Meldebehörde anmelden, werden in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes nur auf Antrag eingetragen. Wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, muss bis spätestens am 21. Tag vor der Wahl von der Gemeindebehörde eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Wer bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend mit der Gemeindebehörde in Verbindung setzen.
Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und –bürger, die in Deutschland gemeldet sind, können entweder in ihrem Heimatmitgliedstaat oder in Deutschland wählen. Möchten sie in Deutschland wählen, müssen sie für die erste Teilnahme an einer Europawahl in Deutschland einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen; für spätere Wahlen sind sie dann automatisch registriert. Das Antragsformular kann hier heruntergeladen werden. Der Antrag muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) bei der Gemeinde am Wohnort eingehen.
Deutsche im Ausland
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Für Deutsche ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist die Gemeinde zuständig, in der sie vor ihrem Fortzug zuletzt gemeldet waren.
Für diejenigen Auslandsdeutschen, die niemals mindestens drei Monate im Inland wohnhaft waren, ist das Bezirksamt Mitte von Berlin zuständig.
Das Wahlrecht steht dauerhaft im Ausland lebenden Deutschen zu, die nicht von der Wahl ausgeschlossen sind, wenn sie entweder nach Vollendung des 14. Lebensjahres (das heißt vom Tag des 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt, oder wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Deutsche oder EU-Staatsbürgerinnen und -bürger in Deutschland
Für die Europawahl werden Deutsche und Unionsbürgerinnen und -bürger, die spätestens am 42. Tag vor der Wahl mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet sind, in der Regel automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen.
Wahlberechtigte, die sich nach dem 42. und vor dem 21. Tag vor der Wahl bei einer neuen Meldebehörde anmelden, werden in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes nur auf Antrag eingetragen.
Wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, muss bis spätestens am 21. Tag vor der Wahl von der Gemeindebehörde eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Wer bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend mit der Gemeindebehörde in Verbindung setzen.
Deutsche im Ausland
Deutsche im Ausland müssen vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, welcher spätestens am 21. Tag vor der Wahl bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingegangen sein muss. Sobald die Wahlberechtigten die Wahlunterlagen erhalten haben, können sie per Briefwahl an der Europawahl teilnehmen. Dabei muss beachtet werden, dass die Wahlunterlagen bis 18.00 Uhr am Wahlsonntag (9. Juni 2024) bei der zuständigen Behörde eingegangen sein müssen.
Leicht lesbare Informationen zur Europawahl finden Sie auf der Webseite des Europäischen Parlaments in leichter Sprache.
Außerdem sind Informationen zur Europawahl in leichter Sprache auf der Seite der Bundeswahlleiterin verfügbar.
© Europäische Union, 2024 – Quelle: Europäisches Parlament